Liebe Eltern,
ich möchte euch eindringlich bitten, mit dem Thema Krankheiten sorgfältig umzugehen. Zum Wohle aller Kinder der Gruppe ist es wichtig, keine erkrankten Kinder in die Betreuung zu geben um eine Ansteckung zu vermeiden. Kinder in dem Alter meiner Gruppe machen ca. 10-12 Infekte im Jahr durch. Das ist viel aber eben normal. Das Immunsystem muss sich erstmal vollständig aufbauen und daher ist es besonders wichtig, dem Kind die Zeit zum gesund werden zu geben die es braucht um nicht direkt wieder krank zu werden.
Ich erlebe leider auch dass Eltern ihrem Kind bei Fieber einfach fiebersenkende Mittel verabreichen und es dann trotzdem in die Betreuung geben. Spätestens zum Mittag ist das Fieber wieder da, das Kind fühlt sich auch mit Medikamenten nicht wohl und ist wahrscheinlich auch ansteckend. Ich lasse diese Kinder sofort abholen und empfinde das als groben Vertrauensbruch, denn ich möchte mich auf euch genauso verlassen können, wie ihr euch auf mich verlassen könnt.
Zum Schutz aller Kinder meiner Gruppe entscheide ich in eigenem Ermessen, wann ein Kind nach Hause gehört und wann eine Rest-Betreuung des Tages noch möglich ist.
Wichtig ist mir, das Kinder mit eitrigem Ausfluss aus dem Auge unbedingt zum Arzt gehen. Erfahrungsgemäß deutet dies auf eine Bindehautentzündung hin, die behandelt werden muss. Damit darf das Kind keinesfalls in die Betreuung und diese Symptome sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Bei der Einnahme von Antibiotikum muss das Kind mindestens 48 Stunden nach der ersten Einnahme zu Hause bleiben um eine Ansteckung zu vermeiden. Ich bin gerne bereit, Medikamente weiter zu verabreichen, benötige dafür aber schriftlich die Dosierungsvorgabe des Arztes, sowie eure Unterschrift und die Medikamentengabe muss zwingend als erstes zu Hause erfolgen um Allergien oder Nebenwirkungen auszuschließen. Ich hafte nicht für körperliche Schäden die das Kind durch die Gabe von Medikamenten erleidet! Daher ist eure Unterschrift, sowie eine Bescheinigung des Arztes zwingend erforderlich. Es ist meine freiwillige Entscheidung das überhaupt anzubieten, denn rechtlich ist es eine Grauzone. Aber oft ist es eben so dass das Kind schon wieder fit ist, aber das Antibiotikum noch gegeben werden muss, daher ist es für mich in Ordnung, unter Einhaltung der o.g. Dinge, dieses weiter zu geben, so das ihr wieder zur Arbeit könnt.
Ich behalte mir das Recht vor, die Betreuung abzulehnen. Z.B. bei Bindehautentzündung die noch nicht abgeklungen ist, Magen-Darm, erhöhte Temperatur/Fieber, Erkältungen mit schwerem Verlauf, dazu zählt Dauerhusten und grüngefärbtes Nasensekret, Hand-Fuß-Mund-Krankheit, Herpes…
Bei ansteckenden Krankheiten darf ich vor Wiederaufnahme ein Attest verlangen.
Das Kind muss mindestens 24 Stunden OHNE die Gabe von Medikamenten symptomfrei sein.
Bei Erbrechen und Durchfall gilt die Regelung von 48 Stunden!
Fieber messe ich, wenn überhaupt, nur im Ohr oder an der Schläfe.
Ist euer Kind krank, habt ihr Anspruch auf Freistellungstage. Die beziehen sich jeweils aufs Kalenderjahr und gelten nur für Kinder unter 12 Jahren. Wenn beide Eltern berufstätig sind, haben auch beide Elternteile Anspruch darauf. Hier gilt: Jeweils 10 Arbeitstage je Elternteil und Jahr. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern unter 12 Jahren erhöhen sich die Freistellungstage!
Auch ich kann natürlich mal krank werden. Grad in den Hochzeiten der Erkältungswellen kann es passieren das ich mich anstecke. Auch das ist ein Grund genau zu schauen ob das Kind betreut werden kann oder nicht, denn muss ich mich krank melden, fällt die Betreuung für die komplette Gruppe aus.
Ich arbeite solange es für mich vertretbar ist bzw. ich die Betreuung komplett gewährleisten kann. Bin ich krank, informiere ich euch so früh wie möglich darüber. Sollten meine Söhne krank sein, informiere ich euch wenn es notwendig ist darüber, so dass ihr entscheiden könnt, ob ihr euer Kind bringt oder nicht. Natürlich haben die beiden krank keinerlei Kontakt zu den Kindern, befinden sich aber natürlich in der Wohnung.
Ich bin stets bemüht alle Hygienevorschriften einzuhalten und alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ansteckung zu vermeiden. Dazu besuche ich auch regelmäßig Fortbildungen und Hygienebelehrungen.
Weiter unten könnt ihr euch ausführliche Informationen eines Kinderarztes durchlesen. Ich habe das Wichtigste zusammen gestellt und für euch hier hochgeladen.
Bislang hatte ich noch keine so schweren Erkrankungen in der Gruppe das ich es melden oder sogar schliessen musste. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe dafür zu sorgen das es so bleibt :)
Informationen vom Kinderarzt
Infekte bei Kleinkindern
Schon wieder läuft die Nase und das Kind hustet – das kann doch nicht mehr normal sein! Doch Sie dürfen beruhig sein: Es ist eben doch normal. Kinder in den ersten Lebensjahren trainieren ihr Immunsystem indem sie sich mit den verschiedensten Erregern auseinandersetzen. Die Infektanfälligkeit im Kindesalter ist ganz natürlich. Und wenn Ihr Kind immer wieder Erkältungskrankheiten hat, dann sind zwar die Symptome jedes Mal ähnlich, doch sind es immer wieder andere Erreger, mit denen es sich herumplagt. Das verwundert nicht, wenn man weiß, dass es allein mehr als 100 unterschiedliche Schnupfenviren gibt.
Auch ohne Abwehrschwäche bis zu zwölf Infekte pro Jahr
Erkältungen mit Schnupfen, eventuell leichtem Fieber an den ersten Krankheitstagen und/oder zusätzlichem Husten treten bei nicht abwehrgeschwächten Kindern relativ häufig auf.
Durchschnittlich leiden
• Säuglinge sechs bis acht mal pro Jahr
• Kinder im Alter von ein bis vier Jahren acht bis neun mal pro Jahr
• Kinder im Alter von fünf bis sieben Jahren sechs bis acht mal pro Jahr
unter einer Erkältung.
Wenn Ihr Kind dieses Jahr in den Kindergarten oder in die Krippe gekommen ist, kann es sein, dass Sie das Gefühl haben, es sei momentan fast ständig krank. Gerade in den ersten Monaten folgt häufig ein Infekt dem anderen. Und selbst das ist noch normal, denn Krippen- und Kindergartenkinder haben nicht selten bis zu zwölf Infekte pro Jahr.
Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit wird durch Coxsackie-A-Viren verursacht. Die Viren werden durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen.
Besonders Krippen- und Kindergartenkinder stecken sich schnell untereinander an.
Infektionsweg
Eine Übertragung der Erreger der Hand-Fuß-Mund-Krankheit erfolgt von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Nasen- und Rachensekreten, Speichel, Sekreten aus Bläschen) oder Stuhl und durch Kontakt mit viruskontaminierten Oberflächen. Eine Übertragung durch die Hände spielt hier eine wesentliche Rolle. Neben der fäkal-oralen Übertragung kann das Virus in den ersten Tagen nach Infektion wegen der primären Virusvermehrung im Rachenepithel auch aerogen übertragen werden.
Meldepflicht
Nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht keine Meldepflicht für Patienten mit Hand-Fuß-Mund-Krankheit. Ausgenommen sind Erkrankungshäufungen in Kindereinrichtungen, die dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden sind, welches über Schutzmaßnahmen entscheidet.
Krankheit überstanden - wann das Kind wieder in die Kita darf
Die Nase ist noch verstopft, der Hals tut etwas weh und das Fieberthermometer zeigt eine leicht erhöhte Körpertemperatur. In diesem Fall stellt sich den Eltern die Frage: Kann das Kind so schon wieder in den Kindergarten? Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten werden in den Kindertagesstätten Erkältungs-Krankheiten und Infekte schnell von Kind zu Kind weitergegeben. Erzieherinnen und Betreuer in den Einrichtungen sind natürlich nicht begeistert, wenn Eltern ihre Sprösslinge mit Krankheitssymptomen in die Kindergartengruppe bringen. Doch wann kann der Nachwuchs guten Gewissens wieder mit seinen Freunden spielen?
Kranke Kinder gehören nicht in die Kita!
Schnupfen und leichter Husten sind kein Grund, das Kind daheim zu lassen. Aber Fieber, also eine Körpertemperatur von mehr als 38,5 Grad und Durchfall sind Symptome, die anzeigen, dass das Kind krank ist. Und dass ein krankes Kind nach Hause gehört, wo es von Mama oder Papa gepflegt wird, sollte selbstverständlich sein. Nicht umsonst gibt es in Deutschland die Möglichkeit, dass Eltern für den Krankheitsfall ihres gesetzlich krankenversicherten Kindes unter 12 Jahren insgesamt 20 Tage pro Kalenderjahr ohne Verdienstausfall von der Arbeit freigestellt werden können. Ein Elternteil kann 20 Tage in Anspruch nehmen oder jeder Elternteil je 10 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf Freistellungstage.
Nach überstandener Erkältung müssen die Eltern selbst abwägen: Ist das Kind ist insgesamt wieder fit, kann es den Kindergarten wieder besuchen. Seit mindestens 1 Tag sollte das Kind fieberfrei sein und so gut erholt, dass es mit Spaß wieder an den gemeinsamen Aktivitäten im Kindergarten teilnehmen kann. Wenn mehrere Infekte nacheinander auftreten, kann es besser sein, wenn sich die Kleinen ein paar Tage länger richtig auskurieren, so dass sie anschließend wieder belastbar und widerstandsfähig sind.
Besondere Regeln gelten bei einigen Krankheiten, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, beispielsweise Masern, Keuchhusten, Röteln, Windpocken etc. Hier gibt es striktere Vorgaben durch das Infektionsschutzgesetz: Ist das Kind an Keuchhusten erkrankt, muss es mindestens fünf Tage, bei Scharlach mindestens einen Tag ein Antibiotikum eingenommen haben, bevor es als nicht mehr ansteckend gilt. Hat der Arzt Windpocken festgestellt, so muss es eine Woche daheim bleiben, bei Masern müssen fünf Tage, bei Mumps neun Tage vergangen sein, während denen die Symptome zurückgegangen sind. Ein ärztliches Attest ist in der Regel nicht vorgeschrieben, wird aber von einigen Einrichtungen verlangt.
All diese Krankheiten kann man aber ja seinem Kind ersparen, wenn es nach den Empfehlungen der STIKO geimpft ist. Und dann kann es auch keine anderen Kinder anstecken, was besonders bei Masern und Keuchhusten für Babys sehr bedrohlich sein kann.
Was sagt das Infektionsschutzgesetz
Der 6. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dort Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt kommen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die bei bestimmten Krankheiten umso schwerere Krankheitsverläufe erwarten lassen, je jünger die betroffenen Kinder sind.
Bei der Wiederzulassung ist eine Güterabwägung vorzunehmen. Ein absoluter Schutz vor Infektionen lässt sich bei manchen übertragbaren Krankheiten nur durch einen monatelangen Ausschluss vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung erreichen.
Dem Anspruch der Allgemeinheit, vor Ansteckung geschützt zu werden, stehen das Recht des Einzelnen auf Bildung und die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüber. Als Kriterien der Abwägung können gelten:
• Schwere, Behandelbarkeit und Prognose der zu verhütenden Krankheit
• tatsächlich beobachtete Übertragungen unter den Bedingungen der jeweiligen Einrichtung und
• alternative Möglichkeiten des Infektionsschutzes wie hygieneorientiertes Verhalten, Chemoprophylaxe oder Impfungen.
Bevor ein Arzt also den Ausschluss von Personen aus einer Gemeinschaftseinrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes veranlasst, wird er stets prüfen, ob die Belastungen, die beispielsweise in einer Familie durch Ausschluss eines Kindes aus einem Kindergarten entstehen, vermieden werden können und ob das Ziel einer Verhütung von Infektionen nicht auch durch Aufklärung über Infektionswege, hygienische Beratung und gegebenenfalls durch detaillierte Anweisungen des zuständigen Gesundheitsamtes erreicht werden kann.
Ausführliche Empfehlungen zu einzelnen Krankheiten finden Sie beim Robert-Koch-Institut.
Von Dr. Andreas Busse