Finanzierung

Ich arbeite nach dem Satz des FamilienServiceBüros und richte mich daher nach der Pflegegeldtabelle. Eine private Zuzahlung ist untersagt und verstößt gegen die niedersächsiche Kindertagespflegesatzung.
Seit der Neuregelung vom 01.08.2013 hat jedes Kind ab 1 Jahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, sowie ab der 8. Lebenswoche auch auf eine Förderung durch das FamilienServiceBüro.
Ihr als Eltern zahlt den Elternbeitrag, der sich nach eurem Einkommen richtet. Diesen überweist ihr monatlich an das FamilienServiceBüro und ich erhalte den Gesamtbetrag von dort.

Ich vergebe in meiner Kindertagespflegestelle ausschließlich Plätze mit 40 Stunden (oder mehr) die Woche.

Ihr bekommt von mir alle notwendigen Papiere und wir beantragen alles beim FamilienServiceBüro gemeinsam. Viele Eltern schreckt der Papierberg ein wenig ab, daher biete ich an, diesen mit euch gemeinsam zu bewältigen. Ihr braucht euch, was das angeht, um nichts zu kümmern.

Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Betreuungsstart gestellt werden, nur so erhalte ich mein Geld. Ist dies nicht der Fall, bekommt ihr von mir für diese Zeit eine Privatrechnung.