Qualifikation
Zur Qualifizierten Kindertagespflege gehören natürlich auch entsprechende Qualifikationsmaßnahmen und weitere Nachweise erforderlicher Kenntnisse.
Die entsprechenden Bestätigungen und Zertifikate möchte ich hier gerne zur Verfügung stellen.
Um an den Fortbildungen regelmäßig teilzunehmen, stehen mir jährlich 5 Werktage dafür zur Verfügung, an denen ich Fortbildungsfrei nehmen kann.
Alle weiteren Fortbildungstermine, absolviere ich nach Feierabend, an den Wochenenden oder in meinem Urlaub.
Ich verfüge über den Grundkurs von 160 Stunden, sowie über den Aufbaukurs für tätige Tagespflegepersonen von 400 Stunden und über eine 80 Stunden Inklusionsfortbildung.
- Erste Hilfe für Säuglinge und Kinder
- Aufbauqualifizierung 400 Stunden
- Fortbildung Tageskind und Hund
- Fortbildung Kindeswohlgefährdung
- Fortbildung Das Tageskind ist krank
- Fortbildung Streicheleinheiten
- Fortbildung Selbsterfahrung
- Zertifikat vom Bundesverband für Kindertagespflege
- Erlaubnis zur Kindertagespflege
- Bescheinigung «Qualifizierung in der Kindertagespflege»
- Fachbegleitung für Kindertagespflegepersonen «Kreativ in der Kindertagespflege»
- Erste Hilfe am Kind
- Hygienebelehrung - Bescheinigung nach §43 Abs. Nr. 2 Infektionsschutzgesetz